Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Martinus, Stetternich
Allgemeines und Rechtsgrundlagen
Für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den Kirchengemeinden ist das Preuß. Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens vom 24.07.1924 in der zurzeit geltenden Fassung verbindlich. Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermögens. Er hat nach staatlichem Recht die Stellung einer öffentlichen Behörde und führt daher ein Amtssiegel, das jedoch nicht mit dem Pfarr- bzw. Kirchensiegel zu verwechseln ist.
Gemäß den Bestimmungen des genannten Gesetzes richtet sich die Anzahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes nach der Zahl der Katholiken der betreffenden Kirchengemeinde. Hier in Stetternich sind 6 Gemeindemitglieder zu wählen, und zwar jeweils auf 6 Jahre. Gewählt werden im Abstand von 3 Jahren 3 Mitglieder, um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist grundsätzlich der Pfarrer.
Besonderheit in Stetternich
Seit dem 01.10.2000 wird in Stetternich der Grundsatz durchbrochen, dass der Pfarrer das Amt des Vorsitzenden des Kirchenvorstandes bekleidet. Durch die Entpflichtung von Herrn Pfarrer Kuckelmann als Pfarrer unserer Gemeinde und seine gleichzeitige Ernennung zum Pfarradministrator durch den Bischof von Aachen wurde der nach Artikel 114 § 8 der Diözesanstatuten ihm zustehende Vorsitz im Kirchenvorstand ausgenommen. Die entsprechenden Funktionen sind daher auf den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes übergegangen. Ungeachtet dessen blieb Herr Pfarrer Kuckelmann Leiter der Gemeinde.
Aufgaben
Nach einer Kirchenvorstandswahl werden die neuen Mitglieder innerhalb eines Monates nach Rechtskraft ihrer Wahl in einer Sitzung des Kirchenvorstandes vom amtierenden Vorsitzenden in ihr Amt eingeführt und auf treue Pflichterfüllung ihrer Obliegenheiten mittels Handschlag verpflichtet.
Der 1. stellvertretende Vorsitzende lädt zu Sitzungen ein, leitet sie, führt Beschlüsse aus, ist Vorgesetzter der Mitarbeiter der Kirchengemeinde usw. Bei seiner Verhinderung werden diese Aufgaben vom 2. stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen.
Um den Informationsaustausch mit dem Pfarrgemeinderat zu pflegen, wird ein Kirchenvorstandsmitglied in dieses Gremium mit dortigem Stimmrecht entsandt. Ferner nehmen an den Sitzungen des Kindergartenrates zwei Vertreter des Kirchenvorstandes teil. Normalerweise wird aus den Reihen des Kirchenvorstandes ein Rendant gewählt, der die Kassengeschäfte der Kirchengemeinde abwickelt. Ebenso wurde festgelegt, wer aus den Reihen des Kirchenvorstandes die gesammelten Kollekten zählt.
An den Sitzungen des Kirchenvorstandes nimmt außerdem ein Vertreter des Pfarrgemeinde-rates als Berater, also ohne Stimmrecht, teil.
Sitzungen des Kirchenvorstandes finden nach dem jeweiligen Bedarf statt. Über die Kirchenvorstandssitzungen sind Niederschriften anzufertigen. Sie sind in Stetternich vom 1. stellvertretenden Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom 2. stellvertretenden Vorsitzenden, und zwei weiteren Mitgliedern des Kirchenvorstandes zu unterzeichnen. Verpflichtungserklärungen der Kirchengemeinde werden in entsprechender Form abgegeben. Sie sind mit dem Amtssiegel zu versehen. Hierbei kann es sich z. B. um Grundstücksverträge, Arbeits- oder Dienstverträge, Kündigung von Rechten usw. handeln. Da die Kirchengemeinde am Geschäftsleben in allen möglichen Formen teilnimmt, ist die Palette der Rechtsgeschäfte äußerst umfangreich und mitunter recht brisant.
Aktuelle Amtsinhaber
Nach der Kirchenvorstandswahlam 7./8.11.2009 hat der Kirchenvorstand in seiner ersten Sitzung durch interne Wahlen folgende Aufgabenverteilung festgelegt:
- 1. stellvertretender Vorsitzender Klaus-Peter Schmitz
- 2. stellvertretender Vorsitzender Helmut Wirtz
- Vertreter i. d. Verbandsversammlung des großen Lambert Schmitz, Helmut Wirtz
KGV Düren-Eifel - Beauftragter f. Finanzen, Personal, Bau u. Liegen- Peter Rainer
schaften, Ansprechpartner f. d. Verwaltungszentrum - Vertreter i. d. Verbandsversammlung des kleinen Peter Rainer, Klaus-Peter Schmitz
KGV Heilig Geist Jülich - Vertreter des KV im Pfarrgemeinderat Hartmut Dreßen
- Beauftragter für KITA gGmbH-Angelegenheiten Lambert Schmitz
- Vertreter der KG i. d. Gesellschafterversammlung Lambert Schmitz
der KITA gGmbH - Vertreter des KV im Kindergartenrat Annemie Fensky, Lambert Schmitz
- Kollektenzähler (mit Stellvertr. Vors.) Peter Rainer, Klaus-Peter Schmitz, Helmut Wirtz
An den Sitzungen des Kirchenvorstandes nimmt außerdem ein Vertreter des Pfarrgemeinderates als Berater, also ohne Stimmrecht, teil.
Info
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht der 1. stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands gerne zur Verfügung:
Klaus-Peter Schmitz
Tel.: 02461-56066